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Führerscheinklassen

Hier findest du alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Erlangung zu, den von uns angebotenen Führerscheinklassen.

PKW - B/B17
Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mit 17 Jahren kann der Führerschein im Rahmen des “Begleiteten Fahrens” erworben werden.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtest: Nachweis über einen bestandenen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
  • Theoretische Ausbildung: Absolvierung von mindestens 14 Doppelstunden (à 90 Minuten) theoretischen Unterrichts. Davon sind 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
  • Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung umfasst eine ausreichende Anzahl von Fahrstunden, einschließlich spezieller Fahrstunden:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
PKW - 197

Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren. 

Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mit 17 Jahren kann der Führerschein im Rahmen des “Begleiteten Fahrens” erworben werden.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtest: Nachweis über einen bestandenen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
  • Theoretische Ausbildung: Absolvierung von mindestens 14 Doppelstunden (à 90 Minuten) theoretischen Unterrichts. Davon sind 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
  • Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung umfasst eine ausreichende Anzahl von Fahrstunden, einschließlich spezieller Fahrstunden:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
    • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung

    • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

PKW - BE

Die Führerscheinklasse BE ermöglicht es Inhabern eines Führerscheins der Klasse B, Anhänger mit einem höheren Gesamtgewicht zu fahren. Anders als bei der Führerscheinklasse B kann ein Anhänger ein höheres Gesamtgewicht besitzen, sofern die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 7.000 kg beträgt.

Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mit 17 Jahren kann der Führerschein im Rahmen des “Begleiteten Fahrens” erworben werden.
  • Fahrstunden: Praktische Ausbildung erforderlich, Anzahl der Stunden abhängig von den individuellen Fähigkeiten. Sonderstunden 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Dunkelbeit
  • Prüfung: Praktische Prüfung erforderlich, keine theoretische Prüfung. 
  • Praktische Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt in einer Fahrschule mit speziellen Fahrstunden für das Fahren mit Anhänger.
B96
Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B (B96 ist eine Erweiterung)
  • Praktische Ausbildung: Es handelt sich um einen Tageskurs ohne Prüfung. 
  • Fahrzeug: Die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht mehr als 4.500 kg betragen.
  • Bei uns wird die Erweiterung B96 nach Absprache angeboten.
Motorrad - B196

Erweiterung der Führerscheinklasse B um Motorräder der Klasse A1, innerhalb von Deutschland, führen zu dürfen.

Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: B (mindestens 5 Jahre)
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
  • Fahrzeug: Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Nennleistung von maximal 11 kW. Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von maximal 15 kW. 
Motorrad - A1
Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: Kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich
  • Erste-Hilfe-Kurs: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtest: Nachweis über einen bestandenen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
  • Theoretische Ausbildung: Absolvierung von mindestens 14 Doppelstunden (à 90 Minuten) theoretischen Unterrichts. Davon sind 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
  • Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung umfasst eine ausreichende Anzahl von Fahrstunden, einschließlich spezieller Fahrstunden:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
  • Fahrzeug: Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Nennleistung von maximal 11 kW. Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von maximal 15 kW. 
Motorrad - A2
Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Kurs: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtest: Nachweis über einen bestandenen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
  • Theoretische Ausbildung: Absolvierung von mindestens 14 Doppelstunden (à 90 Minuten) theoretischen Unterrichts. Davon sind 12 Stunden Grundstoff und 4 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff. Falls bereits Besitz einer anderen Führerscheinklasse vorhanden ist 6 Doppelstunden à 90 Minuten.
  • Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung umfasst eine ausreichende Anzahl von Fahrstunden, einschließlich spezieller Fahrstunden:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
  • Fahrzeug: Motorräder mit einer Nennleistung von maximal 35 kW. Verhältnis von Leistung/Gewicht darf maximal 0,2 kW/kg betragen. Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug. mit einer Leistung von mehr als 70 kW abgeleitet sein.
  • Vorbesitz: Kein Vorbesitz erforderlich, jedoch kann eine zweijährige Erfahrung mit der Klasse A1 von Vorteil sein.
  • Wenn du den Führerschein A mit der Schlüsselzahl A80 absolvierst erlaubt, diese dir nach dem 24. Geburtstag ohne weitere Prüfung auch Motorräder der Klasse A zu führen. Vor dem 24. Lebensjahr darfst du zunächst Motorräder der Klasse A2 führen. Ohne A80 musst du nachdem Stufenmodell zwei Jahre warten bevor du die nächst höhere Stufe erlangen kannst und erneut eine Prüfung ablegen. (A mit SZ80 ist frühestens mit 20 Jahren erwerbbar).
Motorrad - A
Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
  • Theoretische Ausbildung: Absolvierung von mindestens 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) theoretischen Unterrichts und 4 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff. Falls bereits Besitz einer anderen Führerscheinklasse vorhanden ist 6 Doppelstunden à 90 Minuten.
  • Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung umfasst eine ausreichende Anzahl von Fahrstunden, einschließlich spezieller Fahrstunden:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
  • Vorbesitz: Kein Vorbesitz erforderlich, jedoch erleichtert der Vorbesitz der Klassen A1 oder A2 den Erwerb.
  • Fahrzeug: Alle Krafträder (Motorräder) ohne Leistungsbeschränkung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über 15 kW. Der Führerschein der Klasse A erlaubt das Fahren von Motorrädern ohne jegliche Beschränkung in Bezug auf Leistung oder Hubraum.
Mofa
Ablauf & Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theoretische Ausbildung: Mindestens 6 Doppelstunden à 90 Minuten.
  • Praktische Ausbildung: Mindestens 1 Doppelstunde à 90 Minuten, dies kann je nach Fahrschule variieren.
  • Fahrzeug: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximaler Hubraum von 50 cm³, maximal 25 km/h.
  • Prüfung: Multiple-Choice-Test mit Fragen zu Verkehrsvorschriften und Verhalten im Straßenverkehr (Theorie). In der Regel keine praktische Prüfung erforderlich, die praktische Ausbildung wird durch den Fahrlehrer bewertet.